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Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Döllnsee-Schorfheide oHG

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem HOTEL Döllnsee-Schorfheide abgeschlossen werden. Andere AGB als die des HOTEL Döllnsee-Schorfheide werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das HOTEL Döllnsee-Schorfheide diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
     
  2. Auf Beherbergungsverträge sind neben den §§ 701 ff. BGB das allgemeine Schuldrecht und die Regelungen des allgemeinen Mietrechts des BGB anzuwenden. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
     
  3. Leistungen und Tarife werden von der Direktion des HOTEL Döllnsee-Schorfheide frei festgelegt. Das HOTEL Döllnsee-Schorfheide kann jegliche Bestellannahme, Reservierung oder solche Leistungen, die erst in dem zugrundeliegenden Vertragsschluß zu erbringen sind, von der teilweisen Begleichung der im Hinblick auf die Leistungserbringung geschuldeten Beträge abhängig machen.
     
  4. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, wird sich das HOTEL Döllnsee-Schorfheide bemühen, gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat ggf. zu diesem Zweck eine angemessene Wartezeit in Kauf zu nehmen. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 14:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sofern kein Veranstaltungsvertrag vorliegt und nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das HOTEL Döllnsee-Schorfheide das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 11:00 Uhr zu räumen. Reservierte Funktionsräume stehen dem Vertragspartner nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen Zustimmung der Veranstaltungsabteilung.
     
  5. Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Ein Rücktritt kann nur im Einverständnis mit dem HOTEL Döllnsee-Schorfheide und unter Berücksichtigung der Regelungen der Ziffer 7 der AGB erfolgen.
     
  6. Eine ausdrücklich als solche bezeichnete, unverbindliche Option ist bis spätestens 30 Tage vor dem Ankunftstag verbindlich auszuüben oder zurückzugeben. Ausgeübte Optionen werden wie feste Reservierungen behandelt. Das HOTEL Döllnsee-Schorfheide ist ohne rechtzeitige verbindliche Ausübung der Option berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben. Reservierungen für Seminare werden für das HOTEL Döllnsee-Schorfheide erst verbindlich, wenn der Veranstalter den, ihm vom HOTEL Döllnsee-Schorfheide übersandten Bankettvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum schriftlich bestätigt.
     
  7. Nimmt ein Kunde vertraglich Leistungen, die er im voraus bestellt oder reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preise in folgender Höhe verpflichtet: Bei einer Stornierung
    ab 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 40 %
    ab 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 80 %

    auf die bestellte Leistung und die Kosten für Fremdanmietung in voller Höhe in Rechnung gestellt. Das beiliegende Kostenangebot ist auf Basis der im Vertrag genannten Personenzahl kalkuliert. Sollte diese Personenzahl mehr als 10% unterschritten werden, hält sich das HOTEL Döllnsee-Schorfheide eine entsprechende Nachberechnung vor.
    Zeigt der Veranstalter die Zahl der Seminarteilnehmer bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung HOTEL Döllnsee-Schorfheide gesondert an, wird eine Abweichung der Teilnehmerzahl von 10% akzeptiert. Im Fall der Überschreitung der Teilnehmerzahl hat der Veranstalter das HOTEL Döllnsee-Schorfheide dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwendungen gesondert zu vergüten.
     
  8. Die Rechnungen des Hotels sind sofort fällig.Veranstaltungsrechnungen sind binnen 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.Der Auftraggeber zahlt ein Deposit von 50 % der bestellten Leistungen und die Kosten für Fremdanmietung in voller Höhe bis 2 Wochen vor Anreise auf das unten angegebene Konto der oHG.Die Rechnung zum Deposit wird Ihnen nach Vertragsabschluß per post zugestellt.
     
  9. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.
     
  10. Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des HOTEL Döllnsee-Schorfheide oder seiner Gäste gefährdet, so kann das Hotel den Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des HOTEL Döllnsee-Schorfheide unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.
     
  11. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in den technischen Einrichtungen und in den Konferenzsälen des Hotels hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Wertgegenstände wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld sind an der Rezeption zu hinterlegen. Zu diesem Zweck ist ein besonderer Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist die Haftung darüber hinaus nur auf diejenigen Gegenstände und Materialien beschränkt, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden. Der Haftungsumfang des HOTEL Döllnsee-Schorfheide ist im Rahmen der Gefährdungshaftung der §§ 701ff BGB auf maximal EUR 3.000,- begrenzt.
     
  12. Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem HOTEL Döllnsee-Schorfheide, daß er eine politische oder weltanschauliche Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. Das HOTEL Döllnsee-Schorfheide hat dann die Möglichkeit der fristlosen Kündigung des Vertrages. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Vertrages vom HOTEL Döllnsee-Schorfheide getätigten Aufwendungen verpflichtet.
     
  13. Eine etwaige notwendige Versicherung von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen obliegt dem Auftraggeber. Das Hotel haftet nicht für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände. Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für die Rechnung des Kunden. Er haftet für pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
     
  14. Zeitungsanzeigen, Veröffentlichungen sonstige Werbemaßnahmen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der Einwilligung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
     
  15. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen, wenn sie nicht Gegenstand des Seminars sind und Demonstrationszwecken dienen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten, koscheres Essen u.s.w.) kann eine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen werden. In diesen Fällen wird in der Vereinbarung eine der Höhe nach zu bestimmende Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.
     
  16. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des HOTEL Döllnsee-Schorfheide untersagt. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- und Abbau sowie während einer Veranstaltung durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden und die vom HOTEL Döllnsee-Schorfheide nicht zu vertreten sind, haftet der Veranstalter.
     
  17. Die für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnis hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u.s.w., hat er unmittelbar an die Gläubiger zu entrichten.
     
  18. Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich dem Hotel anzuzeigen. Ansprüche des Vertragspartners sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Hotel Döllnsee-Schorfheide geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Vertragspartners verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrag beendet werden sollte. Hat der Vertragspartner Ansprüche bei dem Hotel Döllnsee-Schorfheide geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem das Hotel Döllnsee-Schorfheide die Ansprüche schriftlich zurückweist.

     
  19. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist immer der Sitz der Hotel Döllnsee-Schorfheide oHG, wenn es sich beim Besteller um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
     
  20. Die Leistungen beinhalten die gestzlich gültige MwSt. von maximal 19 %.

 

Hotel Döllnsee-Schorfheide oHG - OT Groß Dölln - Döllnkrug 2 - 17268 Templin

Sitz der Gesellschaft: München - Amtsgericht München
HRA 68204 - St.-Nr. 147610 13960
Bankverbindungen: Volksbank Uckermark e.G.- BLZ 15091704-
Kontonummer 120905678
IBAN: DE 76 1509 1704 0120 9056 78- BIC GENODEF1PZ1-
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