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Hotel Döllnsee-Schorfheide - Familienhotel und Tagungshotel in Brandenburg bei Berlin

Hotel Döllnsee-Schorfheide - Familienhotel und Tagungshotel in Brandenburg bei Berlin

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem HOTEL Döllnsee-Schorfheide (nachfolgend auch „Hotel“ genannt) abgeschlossen werden. Andere AGB als die des HOTEL Döllnsee-Schorfheide werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das HOTEL Döllnsee-Schorfheide diesen nicht ausdrücklich widerspricht

2. Leistungen und Tarife werden von der Direktion des HOTEL Döllnsee-Schorfheide frei festgelegt. Das HOTEL Döllnsee-Schorfheide kann jegliche Bestellannahme, Reservierung oder solche Leistungen, die erst in dem zugrundeliegenden Vertragsschluss zu erbringen sind, von der teilweisen Begleichung der im Hinblick auf die Leistungserbringung geschuldeten Beträge abhängig machen.

3. Der Vertragspartner (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, wird sich das HOTEL Döllnsee-Schorfheide bemühen, gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat ggf. zu diesem Zweck eine angemessene Wartezeit in Kauf zu nehmen. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 14:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sofern kein Veranstaltungsvertrag vorliegt und nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das HOTEL Döllnsee-Schorfheide das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 11:00 Uhr zu räumen. Reservierte Funktionsräume stehen dem Vertragspartner nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen Zustimmung der Veranstaltungsabteilung. Das HOTEL Döllnsee-Schorfheide behält sich das Recht für einen Tausch in einen anderen, von der Größe gleichwertigen Funktions-/Tagungsraum vor.

4. Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Die Möglichkeit des Rücktritts, der Kündigung bzw. der Stornierung/Abbestellung besteht nach Maßgabe der Ziffer 6 dieser AGB.

5. Eine ausdrücklich als solche bezeichnete, unverbindliche Option ist bis spätestens 30 Tage vor dem Ankunftstag verbindlich auszuüben oder zurückzugeben. Ausgeübte Optionen werden wie feste Reservierungen behandelt. Das HOTEL Döllnsee-Schorfheide ist ohne rechtzeitige verbindliche Ausübung der Option berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben. Reservierungen für Seminare werden für das HOTEL Döllnsee-Schorfheide erst verbindlich, wenn der Veranstalter den, ihm vom HOTEL Döllnsee-Schorfheide übersandten Bankettvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum schriftlich bestätigt.

6. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus verbindlich bestellt oder reserviert hatte, nicht ab, so gilt Folgendes:

a) Beherberungsverträge

Wird ein Vertrag ausschließlich über die Übernachtung mit oder ohne Frühstück, Halbpension oder Vollpension geschlossen (Beherbergungsvertrag), so ist ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht (insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund) besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 85 % des vertraglich vereinbarten Preises bei der Buchung von Übernachtung ohne Frühstück, 80 % für Übernachtung mit Frühstück, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsbuchungen zu zahlen.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

b) Reiseverträge

Wird ein Vertrag über eine vorab gebündelte Gesamtheit von Reiseleistungen geschlossen (beispielsweise bei der Buchung einer Unterkunft mit begleitendem Wellnessprogramm, Ausflugsprogramm, etc. - Reisearrangements), so gelten anstelle der Ziffer 6 a) die folgenden Bedingungen:

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Hotel unter der nachstehend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Tritt der Kunde vor Reiseantritt zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert das Hotel den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann das Hotel, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

Das Hotel hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

Bei Reisearrangements mit oder ohne Frühstück und zusätzlichen Reiseleistungen:
ab dem 28. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt      20 %
ab dem 14. bis zum 8. Tag vor Reiseantritt        40 %
ab dem 7. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt          50 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt                           60 % des Reisepreises.

Bei Reisearrangements mit Voll- oder Halbpension und zusätzlichen Reiseleistungen:
ab dem 28. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt        20 %
ab dem 14. bis zum 8. Tag vor Reiseantritt          30 %
ab dem 7. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt             40 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt                              50 % des Reisepreises.

Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

Das Hotel behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit das Hotel nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist das Hotel verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

Zur Kündigung wegen höherer Gewalt wird auf § 651j BGB verwiesen.

7. Das beiliegende Kostenangebot ist auf Basis der im Vertrag genannten Personenzahl kalkuliert. Sollte diese Personenzahl mehr als 10% unterschritten werden, hält sich das HOTEL Döllnsee-Schorfheide eine entsprechende Nachberechnung vor.
Zeigt der Veranstalter die Zahl der Seminarteilnehmer bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung HOTEL Döllnsee-Schorfheide gesondert an, wird eine Abweichung der Teilnehmerzahl von 10% akzeptiert. Im Fall der Überschreitung der Teilnehmerzahl hat der Veranstalter das HOTEL Döllnsee-Schorfheide dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwendungen gesondert zu vergüten.

8. Die Rechnungen des Hotels sind sofort fällig. Veranstaltungsrechnungen sind binnen 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Der Auftraggeber zahlt ein Deposit von 50 % der bestellten Leistungen und die Kosten für Fremdanmietung in voller Höhe bis 2 Wochen vor Anreise auf das unten angegebene Konto des Hotel Döllnsee-Schorfheide. Die Rechnung zum Deposit wird Ihnen nach Vertragsabschluss per Post zugestellt.

9. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.

10. Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des HOTEL Döllnsee-Schorfheide oder seiner Gäste gefährdet, so kann das Hotel den Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des HOTEL Döllnsee-Schorfheide unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.

11. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in den technischen Einrichtungen und in den Konferenzsälen des Hotels hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Wertgegenstände wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld sind an der Rezeption zu hinterlegen. Zu diesem Zweck ist ein besonderer Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist die Haftung darüber hinaus nur auf diejenigen Gegenstände und Materialien beschränkt, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden. Der Haftungsumfang des HOTEL Döllnsee-Schorfheide ist im Rahmen der Gefährdungshaftung der §§ 701ff BGB auf maximal EUR 3.000,- begrenzt.

12. Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem HOTEL Döllnsee-Schorfheide, dass er eine politische oder weltanschauliche Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. Das HOTEL Döllnsee-Schorfheide hat dann die Möglichkeit der fristlosen Kündigung des Vertrages. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Vertrages vom HOTEL Döllnsee-Schorfheide getätigten Aufwendungen verpflichtet.

13. Eine etwaige notwendige Versicherung von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen obliegt dem Auftraggeber. Das Hotel haftet nicht für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände. Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für die Rechnung des Kunden. Er haftet für pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

14. Zeitungsanzeigen, Veröffentlichungen sonstige Werbemaßnahmen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der Einwilligung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen.

15. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen, wenn sie nicht Gegenstand des Seminars sind und Demonstrationszwecken dienen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten, koscheres Essen u.s.w.) kann eine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen werden. In diesen Fällen wird in der Vereinbarung eine der Höhe nach zu bestimmende Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.

16. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des HOTEL Döllnsee-Schorfheide untersagt. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- und Abbau sowie während einer Veranstaltung durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden und die vom HOTEL Döllnsee-Schorfheide nicht zu vertreten sind, haftet der Veranstalter.

17. Die für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnis hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u.s.w., hat er unmittelbar an die Gläubiger zu entrichten.

18. a) Mängelansprüche und Verjährung bei Beherbergungsverträgen
    
Wird ein Vertrag ausschließlich über die Übernachtung mit oder ohne Frühstück, Halbpension oder Vollpension geschlossen (Beherbergungsvertrag), so gilt Folgendes:
    
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
Schweben zwischen dem Kunden und dem Hotel Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder das Hotel die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
    
b) Mängelansprüche, Ausschlussfrist und Verjährung bei Reiseverträgen
    
Wird ein Vertrag über eine vorab gebündelte Gesamtheit von Reiseleistungen ge-schlossen (beispielsweise bei der Buchung einer Unterkunft mit begleitendem Wellnessprogramm, Ausflugsprogramm, etc. - Reisearrangements), so gelten anstelle der Ziffer 18 a) folgende Bestimmungen:
    
Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich dem Hotel anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
    
Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Hotel Döllnsee-Schorfheide geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.
Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Tage, der nach dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
Schweben zwischen dem Kunden und dem Hotel Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder das Hotel die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

19. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist immer der Sitz der Hotel Döllnsee GmbH & Co. KG, wenn es sich beim Besteller um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

20. Gemäß der Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) weisen wir hiermit auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission hin. Diese finden Sie auf der Internetseite http://ec.europa.eu/consumers/odr. Die Hotel Döllnsee GmbH & Co. KG verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Hotel Döllnsee GmbH & Co. KG - Döllnkrug 2 - 17268 Templin
Sitz der Gesellschaft: Templin - Amtsgericht Neuruppin HRA 3334NP

Persönlich haftender Gesellschafter: Berghof Verwaltungs GmbH
Sitz der Gesellschaft: München - Amtsgericht München HRB 234101
Geschäftsführer: Gregor Berghof, Ines Berghof

 

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